Baugutachten

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Die Untersuchung von Immobilien auf Schäden und Mängeln und deren Beurteilung ist ein zentraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Als zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Sanierung (BDSF) ist Kurt Schmitz seit über 15 Jahren in Spanien tätig und verfügt neben dem Fachwissen auch über notwendigen Kenntnisse der hiesigen Bauweise.

Moderne Messtechnik hilft uns bei der Einschätzung und Bewertung von Bauschäden aller Art, im Besonderen bei der Analyse und Diagnose von Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden.

Um ein fachgerechtes Gutachten erstellen zu können, benötigt es aber mehr als nur das Wissen um den Schaden selbst. Neben einer gezielten Ursachenanalyse gehören das daraus resultierende Sanierungskonzept genauso dazu wie eine marktgerechte Kostenschätzung zur Behebung der Mängel und Schäden, wie auch der Verweis auf den Verursacher selbst.

 

Immobilienkauf auf Mallorca

Sie wollen eine Immobilie auf Mallorca kaufen und haben bereits ein Objekt zum Kauf gefunden? Sie sind sich nicht sicher, ob diese Immobilie unerkannte Mängel hat und wirklich ihren Preis wert ist?

Dann rufen Sie uns besser VOR dem Hauskauf auf Mallorca an! Als unabhängiger Bausachverständiger beraten wir Sie umfassend und persönlich. Bleiben Sie auf der sicheren Seite durch die fachmännische Immobilienbewertung von Kurt Schmitz! 

Lassen Sie sich grundsätzlich vor dem Kauf ein Wertgutachten der Wunsch-Immobilie erstellen! Denn unqualifizierte Diagnosen können Sie sehr viel Zeit und vor allem Geld kosten. Sichern Sie Ihre Investition in eine Immobilie auf Mallorca durch fachmännische Begleitung ab. Nachträglich auftauchende Probleme kosten Sie viel mehr…

In Spanien ist es grundsätzlich so, das der Verkäufer den Makler bezahlt. Die Maklercourtage ist also bereits im Kaufpreis, den Sie bezahlen, eingerechnet. Der Makler ist also nicht kostenlos für Sie, sondern treibt den Kaufpreis um bis zu 10% in die Höhe. Aber er arbeitet nicht für Sie, sondern für den Verkäufer. Also seien Sie bitte vorsichtig, denn mündliche Absprachen oder zustimmender Händedruck können in Spanien einen wirksam geschlossenen Kaufvertrag begründen.

Seien Sie also vorsichtig, was Sie dem Verkäufer oder Makler sagen. Lassen Sie sich von uns die Immobilie genau prüfen, bevor Sie sich binden, um böse Überraschungen zu vermeiden!